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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Hallenplätze gemietet
von: Tina ()
Datum: 29.03.2015

Hallo,

ich buche für meinen Tennisverein und habe einige Fragen dazu. Würde mich sehr freuen, wenn ich darauf Antworten bekäme.

Trainingskosten der Mitglieder, Bälle Gebühren etc. habe ich im ideellen Bereich untergebracht.Veranstaltungen, in denen keine Einnahmen geflossen sind, ebenso.
Veranstaltungen mit und dessen Kosten habe unter dem Zweckbetrieb gebucht.

Über die Winterzeit hat mein Verein Tennisplätze in der Halle für die Mitglieder gemietet. Rechnung ging an den Verein. Die Kosten wurden weiter an die Mitglieder weiterberechnet, außer der Jugend, deren Platzmiete werden vom Verein übernommen.
In welchen Bereich werden diese Mietkosten gebucht. Ebenso die von den Mitgliedern bezahlten Weiterberechnungen? Zweckbetrieb? Vermögensverwaltung? Vorsteuer?

Wir haben ein Clubhaus (mit Küche + Gastraum und sanitären Anlagen). Vorher Selbstbewirtschaftung. Diese haben wir jetzt vermietet (Gaststätte) mit einem kleinen Biergarten . Habe ich unter wirtschaftl. Geschäftsbetrieb geb.
Die sanitären Anlagen werden auch von den Mitgliedern genutzt. Was für einen Anteil vom Clubhaus muss ich auf idellen Bereich umbuchen? Muss ich umbuchen?

Kosten der Außenanlage (Bäume schneiden, Grünabfall, Reinigung der Zugangswege etc) habe ich in der Vermögensverwaltung gebucht. Ist das so richtig?

Re: Hallenplätze gemietet
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 30.03.2015

Die Vermietung der Halle an Mitglieder ist ein Zweckbetrieb, auch wenn es nicht die eigene Halle ist.
Vermögensverwaltung kommt nicht in Frage, weil kurzfristige Vermietung. Es werden Einnahmen erzielt, deswegen nicht ideeller Bereich.

Die Verpachtung der Gaststätte fällt regelmäßig in die Vermögensverwaltung, es sei denn der Vertrag wurde ungünstig gestaltet - vor allem, was den Erlös des Pächters anbelangt (mind. 10%).

Die Nutzung der sanitären Anlagen fällt anteilig in den ideellen Bereich.

Die Kosten der Außenanlage fallen nur in die Vermögenverwaltung, soweit sie verpachtet werden. Sonst in den ideellen Bereich.

Re: Zweckbetrieb Hallentennisplätze
von: Tina ()
Datum: 02.04.2015

Hallo Herr Pfeiffer,

ich habe noch einige Fragen zum Zweckbetrieb:

Mein Verein hat die Mietkosten der Tennisfelder nur an Erwachsene weiterberechnet (Einnahmen und Ausgaben im Zweckbetrieb), aber die Kosten der Jugend übernommen, so dass hier ein Verlust im Zweckbetrieb entsteht.

Bleiben die Kosten der Jugend im Zweckbetrieb oder muss ich es dem ideellen Bereich zuordnen?

Verlust im Zweckbetrieb -> kann dieser Verlust mit Erlösen des ideelen Bereichs verrechnet werden?

Vielen Dank für Ihre Antwort

Re: Zweckbetrieb Hallentennisplätze
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 02.04.2015

Verluste im Zweckbetrieb sind kein Problem, weil es sich ja um eine zweckgebundene Mittelverwendung handelt. Verrechnet werden sie nicht (mangels Besteuerung ist ein Verlustausgleich nicht erforderlich); sie können aber aus allen Mittel des Vereins gedeckt werden.
Wenn die Halle teilweise kostenfrei überlassen wird, müsste ein Teil der Kosten dem idellen Bereich zugeordnet werden.