Hallenplätze gemietet
von: Tina ()
Datum: 29.03.2015
Hallo,
ich buche für meinen Tennisverein und habe einige Fragen dazu. Würde mich sehr freuen, wenn ich darauf Antworten bekäme.
Trainingskosten der Mitglieder, Bälle Gebühren etc. habe ich im ideellen Bereich untergebracht.Veranstaltungen, in denen keine Einnahmen geflossen sind, ebenso.
Veranstaltungen mit und dessen Kosten habe unter dem Zweckbetrieb gebucht.
Über die Winterzeit hat mein Verein Tennisplätze in der Halle für die Mitglieder gemietet. Rechnung ging an den Verein. Die Kosten wurden weiter an die Mitglieder weiterberechnet, außer der Jugend, deren Platzmiete werden vom Verein übernommen.
In welchen Bereich werden diese Mietkosten gebucht. Ebenso die von den Mitgliedern bezahlten Weiterberechnungen? Zweckbetrieb? Vermögensverwaltung? Vorsteuer?
Wir haben ein Clubhaus (mit Küche + Gastraum und sanitären Anlagen). Vorher Selbstbewirtschaftung. Diese haben wir jetzt vermietet (Gaststätte) mit einem kleinen Biergarten . Habe ich unter wirtschaftl. Geschäftsbetrieb geb.
Die sanitären Anlagen werden auch von den Mitgliedern genutzt. Was für einen Anteil vom Clubhaus muss ich auf idellen Bereich umbuchen? Muss ich umbuchen?
Kosten der Außenanlage (Bäume schneiden, Grünabfall, Reinigung der Zugangswege etc) habe ich in der Vermögensverwaltung gebucht. Ist das so richtig?