Re: Sky - Gebühren
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.03.2015
Zum Zweckbetrieb kann es nicht gehören, wenn Sky in der Gaststätte genutzt wird. Es muss genauso verbucht werden, wie andere Kosten der Gaststätte (z.B. Raumnebenkosten).
Wenn der Vertrag auf den Verein lautet, ist es kein durchlaufender Posten.