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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zahlungen an Trainer und Platzwarte (Mindestlohn usw)
von: horst23 ()
Datum: 13.03.2015

Wenn ich die Aussage vom DFB Schatzmeister richtig auslege, heisst das ich brächte unseren Trainer nicht als Aushilfe anzumelden ?????
Also zahle ich unserem Trainer nur noch eine "Aufwandsentschädigung" von 600,00 € und brauch keine Abgaben mehr abzuführen.

Für den Bereich der sonst im Verein ehrenamtlich Tätigen, etwa Trainer oder Platzwarte, sagte DFB-Schatzmeister Reinhard Grindel gegenüber DFB.de: "Auch hier ist zum Teil die Form des Minijobs gewählt worden. Hier ist unsere gemeinsame Empfehlung, darauf in Zukunft zu verzichten und diese Tätigkeit als Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz abzugelten. Dann ist auch in diesem Bereich im Amateursport kein Mindestlohn zu zahlen."

Laut den Aussagen von Frau Nahles & Co. sind die Amateuerspieler keine Arbeitnehmer. Sehen das auch die Finanzgerichte so !
Warum war bei diesem Treffen keiner von der Finanzverwaltung mit dabei !
Also zahlen wir die Spielern auch nur noch Aufwandsentschädigungen bis 200,00 €/mtl..

Re: Zahlungen an Trainer und Platzwarte (Mindestlohn usw)
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.03.2015

Ich wäre da sehr vorsichtig. Was DOSB, DFB und BMAS hier vorgegeben haben, ist nicht mehr als eine Absichtsbekundung. Die muss jetzt irgenwie in rechtliche Vorgaben gegossen werden. Da eine Gesetzesänderung nicht geplant ist, muss das über Billigkeitsregelungen und Nichtaufgriffsgrenzen laufen.
Das gilt besonders für die Unfallversicherung (VBG) und die Nichtaufgriffsgrenze bei der Sozialversicherung (bisher nur 200 Euro monatlich, GKV-Spitzenverband).
Bevor nicht entsprechenden Regelungen vorliegen, würde ich bei den bisherigen Grenzen (200 Euro für Amateuersportler, Übungleiterfreibetrag für Trainer) bleiben.
Für Trainer sehe ich übrigens keine so hohe Freigrenze in den Verlautbarungen

Re: Zahlungen an Trainer und Platzwarte (Mindestlohn usw)
von: horst23 ()
Datum: 13.03.2015

Hallo,
ich habe diese Thema extra etwas provozierend geschrieben, weil sich auf solche Aussagen keine Mensch verlassen kann.
Die ganze Geschichte ist sehr kompliziert, obwohl es eigentlich alles vereinfacht werden sollte. Der Mindestlohn greift voll in das Vereinsleben ein. Auch bei der Berechnung der angemessenen Stundenzeit sollte man sehr vorsichtig sein, weil auch der sogenannte Übungsleiterfreibetrag in diese Berechnung mit eingebunden wird.
Hier sollten auf Seiten des DFB oder LSB vertragliche Vorlagen geschaffen werden, die auch rechtssicher sind.
Viele Grüße und ein Schönes Wochenende.....