Re: Kostenbeteiligung an PC
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 26.01.2015
Ein solcher Aufwandsersatz ist steuerfrei. Nur wenn die Ehrenamtspauschale als pauschaler Aufwandsersatz genutzt wird, wäre sie von Bedeutung.
Der Vorstand muss nachweisen, in welchem Umfang er die Geräte für den Verein nutzt. Das könnte durch eine Stundenauflistung über mehrere Monate hinweg geschehen. Der prozentuale Nutzungsanteil kann dann vom Verein erstattet werden.
Ein vorab bezahlter Pauschalbetrag ist deswegen aber problematisch.