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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Kostenbeteiligung an PC
von: alwin4711 ()
Datum: 26.01.2015

Hallöchen,

ich hätte da mal eine Frage.....

Unser 1. und 2. Vorsitzender genehmigen sich regelmäßig neue Laptops und Drucker.
Der Verein zahlt einen Zuschuss von 50 % des Kaufpreises.

Meine Frage wäre ob das nicht einen verdeckte Lohnleistung ist und mit 25 % Lohsteuer besteuert werden muss?

Wäre es nicht besser die Hardware zu 100 % zu bezahlen (AnlageVermögen) und dann dem Vorstand zur kostenlosen Nutzung zu überlassen ??

Oder was wäre der vernünftigste Weg für sowas ?

Mit freundlichen Grüßen

Re: Kostenbeteiligung an PC
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 26.01.2015

Zumindest müsste das vertraglich entsprechend geregelt werden - vor allem wenn der Verein gemeinnützig ist.
Lohnsteuerpflichtig wäre die Privatnutzung von Vereinsgeräten. Es wird aber wohl umgekeht die Anschaffung privater Geräte vom Verein bezuschusst. Dann müsste die Nutzung für den Verein definiert werden. Grundsätzlich kann das in Form von Aufwandsersatz bezahlt werden.

Re: Kostenbeteiligung an PC
von: alwin4711 ()
Datum: 26.01.2015

Zumindest müsste das vertraglich entsprechend geregelt werden - vor allem wenn der Verein gemeinnützig ist.
Lohnsteuerpflichtig wäre die Privatnutzung von Vereinsgeräten. Es wird aber wohl umgekeht die Anschaffung privater Geräte vom Verein bezuschusst. Dann müsste die Nutzung für den Verein definiert werden. Grundsätzlich kann das in Form von Aufwandsersatz bezahlt werden.

Vielen Dank für die Antwort.

Der Verein ist ein gem. Sportverein.
Wie müsste denn so ein Vertag / Vereinbarung aussehen ?

Wie sieht es denn mit dem Aufwandsersatz aus wenn die pauschale von 720,- € schon ausgeschöpft ist ?

Dann müsste doch der tatsächliche Aufwand erstattet werden ?
wie soll der zu 50% belegt werden ? Beleg vom Vorsitzenden ?
Oder kann man den ganzen PC als Aufwand ersetzt bekommen mit Einrechung des Rechnungsbeleges?

Vielen Dank im Voraus

Re: Kostenbeteiligung an PC
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 26.01.2015

Ein solcher Aufwandsersatz ist steuerfrei. Nur wenn die Ehrenamtspauschale als pauschaler Aufwandsersatz genutzt wird, wäre sie von Bedeutung.

Der Vorstand muss nachweisen, in welchem Umfang er die Geräte für den Verein nutzt. Das könnte durch eine Stundenauflistung über mehrere Monate hinweg geschehen. Der prozentuale Nutzungsanteil kann dann vom Verein erstattet werden.
Ein vorab bezahlter Pauschalbetrag ist deswegen aber problematisch.