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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Einordnung von Nutzungsgebühren und Preisgeldern
von: WilliamSpiderWeb ()
Datum: 21.01.2015

Eine letzte Frage zur Einordnung in die Tätigkeitsbereiche habe ich noch.

Ich habe mir schon Ihr Kontierungs-ABC gekauft, allerdings auch dort leider nichts vergleichbares zu diesen Einnahmen gefunden.

1. Aus dem Ligabetrieb unseres Dachverbandes haben wir für die Platzierungen, die unsere Mannschaften erreicht haben, Preisgelder im wenige Hundert Euro Bereich bekommen.

2. Während der Ligaspiele nehmen wir von den Gastmannschaften geringfügige Gebühren für die Nutzung unserer Sportgeräte ein. Diese dienen rein zur Wartung/Unterhaltung der Sportgeräte.

Ist es möglich auch diese Bereich im ideellen Bereich einzuordnen?

Wie schon gesagt, bewegen sich unsere Einnahmen knapp an der 17.500 € Grenze, die wir ungern überschreiten würden.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Re: Einordnung von Nutzungsgebühren und Preisgeldern
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.01.2015

Die Preisgelder sind Einnahmen des Sportbetriebes. Der ist je nachdem, ob bezahlte Sportler beteiligt sind und/oder auf die Anwendung der Zweckbetriebsgrenze des § 67a AO verzichtet wurde, Zweckbetrieb oder steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.

Die Nutzungsgebühren fallen in den steuerpflichtigen wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, weil die Nutzer keine Mitglieder sind.