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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Behandlung von Einbruchdiebstahl
von: WilliamSpiderWeb ()
Datum: 20.01.2015

Im Vereinsheim unseres Sportvereins wurde im vergangenen Jahr eingebrochen.

Dabei wurde die Registrierkasse inkl. Bargeld gestohlen, ebenso wurde ein Schrank demoliert, um dort eine weitere Geldkassette heraus zu klauen.

Von der Versicherung haben wir einen Teil des Schadens und des entwendeten Geldes reguliert bekommen.

In welchen steuerlichen Tätigkeitsbereich sind das entwendete Bargeld und der erstattete Betrag von der Versicherung einzuordnen?

Re: Behandlung von Einbruchdiebstahl
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.01.2015

Die Versicherungsentschädigung ist - da steuerfrei - dem ideellen Bereich zuzuordnen.
Dahin gehört dann auch der Schaden - zumindest soweit ihn die Versicherung gedeckt hat.