Einordnung von Startgebühren
von: WilliamSpiderWeb ()
Datum: 18.01.2015
Hallo zusammen,
ich bin Kassenwart bei einem kleinen gemeinnützigen Sportverein.
Wir nehmen am Ligabetrieb eines Dachverbandes teil. Der Dachverband stellt für jede Saison pro Spieler, der in unserer Mannschaft teilnimmt eine Startgebühr in Rechnung.
Unser Verein hat diese Saison die Startgebühren aller Spieler in unserer Mannschaft gebündelt an den Dachverband bezahlt und sich die Gebühren von den Spielern zurück geholt.
Meine Frage ist, muss ich die Startgebühren nun als Einnahmen im Zweckbetrieb einordnen, obwohl es in Wirklichkeit gar keine Einnahmen sind?
Das Problem ist, dass es das Zünglein an der Waage für oder gegen die Kleinunternehmerregelung im Folgejahr sein könnte.
Schonmal ein Danke im Voraus für hilfreiche Antworten,
Alex