Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Einordnung von Startgebühren
von: WilliamSpiderWeb ()
Datum: 18.01.2015

Hallo zusammen,

ich bin Kassenwart bei einem kleinen gemeinnützigen Sportverein.

Wir nehmen am Ligabetrieb eines Dachverbandes teil. Der Dachverband stellt für jede Saison pro Spieler, der in unserer Mannschaft teilnimmt eine Startgebühr in Rechnung.

Unser Verein hat diese Saison die Startgebühren aller Spieler in unserer Mannschaft gebündelt an den Dachverband bezahlt und sich die Gebühren von den Spielern zurück geholt.

Meine Frage ist, muss ich die Startgebühren nun als Einnahmen im Zweckbetrieb einordnen, obwohl es in Wirklichkeit gar keine Einnahmen sind?

Das Problem ist, dass es das Zünglein an der Waage für oder gegen die Kleinunternehmerregelung im Folgejahr sein könnte.

Schonmal ein Danke im Voraus für hilfreiche Antworten,
Alex

Re: Einordnung von Startgebühren
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.01.2015

Ich gehe davon aus, dass es sich um keinen durchlaufenden Posten handelt, weil die Spieler keine Rechtsbeziehung zum Verband, sondern nur zum Verein haben.
Die Startgelder müssen aber nach § 4 Nr. 22b UStG steuerfrei sein, weil sie für Teilname an einer sportlichen Veranstaltung bezahlt werden.

Re: Einordnung von Startgebühren
von: WilliamSpiderWeb ()
Datum: 20.01.2015

Guten Tag Herr Pfeffer,

vielen Dank für die schnelle Antwort.