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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Höhe der Freien Rücklage
von: sanuk1964 ()
Datum: 14.01.2015

Guten Morgen,

ich habe bei den Rücklagen ein Verständnisproblem. Beispiel:

Jahr 1: Spendeneingang 180.000
Jahr 2: Spendeneingang 150.000
Jahr 3: Spendeneingang 200.000

Im 1. Jahr kann ich 18.000 in als Freie Rücklage ausweisen. Was mache ich im 2. Jahr? Kann ich für dieses Jahr weitere 15.000 als Freie Rücklage ausweisen, oder muss ich 3.000 rausnehmen, weil jetzt nur 15.000 Freie Rücklage zulässig sind?

Danke für die Hilfe.

Sanuk

Re: Höhe der Freien Rücklage
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.01.2015

Die Bemessungsgrundlage sind die Einnahmen des jeweiligen Jahres. Es darf jedes (!) Jahr die freie Rücklage um den 10-Prozentanteil aufgestockt werden.
Also: 10 Prozent Neuzuführung, nicht Rücklagenstock.

Re: Höhe der Freien Rücklage
von: sanuk1964 ()
Datum: 14.01.2015

Vielen Dank für die Antwort.

Noch eine Frage dazu:

Gibt es eine Begrenzung, für wie viele Jahre diese Freie Rücklage aufgebaut werden kann, bevor Ausgaben getätigt werden, die davon abgehen?

Danke und Gruß

Re: Höhe der Freien Rücklage
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.01.2015

Nein, es gibt hier keine zeitlichen Vorgaben. Die freie Rücklage kann auf unbegrenzte Zeit bestehen bleiben.