Re: Musikverein: Instrumente, Ausgaben für Zweckbetrieb oder für den ideellen Bereich?
von: tb3401 ()
Datum: 08.01.2015
Hallo Herr Pfeffer,
vielen Dank für Ihre Infos.
Ich hatte das so im Kopf: Alles was zu 19% MwSt eingenommen wird gehört zum Wirtschaftsbetrieb und alles was zu 7% geht gehört zum Zweckbetrieb. Ich habs noch mal nachgelesen und ja, ich weiß dass das eine sehr allgemeine Beschreibung ist...
Ok, zurück zur Fragestellung: Wir spielen keinen Ton ohne Gage, außer ein "Happy birthday" nach der Probe, wenn ein Vereinsmitglied Geburtstag hatte. Das bedeutet dann doch, dass wir unsere Instrumente nur zum Geldverdienen einsetzen und somit auch die ganze MwSt für die Instrumente abrechnen können. Oder zählt der die wöchentliche Probe auch dazu?