Umsatzsteuervoranmeldung Zeile 24, steuerfreie Einnahmen
von: tb3401 ()
Datum: 04.01.2015
Hallo, wieder eine leidige Frag zum Thema Steuern:
Wir, gemeinnütziger Musikverein, müssen alle 3 Monate eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen. Auf dem Formular gibt es auch in Zeile 24 das Feld für steuerfreie Einnahmen. Muss hier die Summe der erhaltenen Spenden usw. (die sind ja steuerfrei), die im aktuellen Quartal eingegangen sind, eingetragen werden? In §4 UStG ist nirgendwo von Spenden und Mitgliedsbeiträgen die Rede. Von daher würde ich nein sagen, bin mir aber nicht 100% sicher. Weiter: Müssen von Zinsen (auf Sparguthaben) Umsatzsteuer abgeführt werden? Und zum guten Schluss: Muss/darf auf der Umsatzsteuererklärung bzw. -voranmeldung die Vorsteuerbeträge des ideellen Bereichs (z. B. für allgemeine Vereinsverwaltung) eingetragen werden?
Schon mal vielen Dank für Eure Antworten.