Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Umsatzsteuervoranmeldung Zeile 24, steuerfreie Einnahmen
von: tb3401 ()
Datum: 04.01.2015

Hallo, wieder eine leidige Frag zum Thema Steuern:

Wir, gemeinnütziger Musikverein, müssen alle 3 Monate eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen. Auf dem Formular gibt es auch in Zeile 24 das Feld für steuerfreie Einnahmen. Muss hier die Summe der erhaltenen Spenden usw. (die sind ja steuerfrei), die im aktuellen Quartal eingegangen sind, eingetragen werden? In §4 UStG ist nirgendwo von Spenden und Mitgliedsbeiträgen die Rede. Von daher würde ich nein sagen, bin mir aber nicht 100% sicher. Weiter: Müssen von Zinsen (auf Sparguthaben) Umsatzsteuer abgeführt werden? Und zum guten Schluss: Muss/darf auf der Umsatzsteuererklärung bzw. -voranmeldung die Vorsteuerbeträge des ideellen Bereichs (z. B. für allgemeine Vereinsverwaltung) eingetragen werden?

Schon mal vielen Dank für Eure Antworten.

Re: Umsatzsteuervoranmeldung Zeile 24, steuerfreie Einnahmen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 04.01.2015

Spenden sind kein Entgelt und damit kein Umsatz i.S. des UStG.
Zinsen sind umsatzsteuerfrei.
Im ideellen Bereich ist kein Vorsteuerabzug möglich.