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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Blumen
von: Matthias ()
Datum: 26.10.2014

Hallo,

wir sind ein gemeinnützig anerkannter Verein.

Einmal haben wir für eine Theateraufführung ein Honorar bekommen. Anstatt jedem Künstler 10 EUR zu geben (was sehr wenig gewesen wäre), haben wir jedem Künstler stattdessen einen schönen Blumenstrauß gekauft.

Wie kann ich dies im finanziellen Jahresbericht titulieren, also unter welchem Oberbegriff? Nicht dass es Probleme gibt, diese Ausgabe als der Satzung entsprechend zu verbuchen.

Danke

Re: Blumen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 26.10.2014

Soweit es sich um Mitglieder handelt, ist das durch die Annehmlichkeitengrenze gedeckt. Hier wären das "Kosten der Mitgliederpflege".
Ansonsten könnte man es unter Repräsentationskosten verbuchen.
Steuerlich ist das so oder so unbedenklich, weil es im Zweifel als Sachlohn im Rahmen der Ehrenamtspauschale behandelt werden kann.