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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Steuervorabzug bei ausländischen Künstlern
von: B.Harz ()
Datum: 24.09.2014

Wir planen vom Verein ein Theaterprojekt mit polnischen Partnern. Dafür wollen wir für zwei polnische Künstler Honorare vergeben. Müssen wir als Verein die Steuern auf diese Honorare ans deutsche Finanzamt ableisten oder kann das an von Polen aus geklärt werden?

Re: Steuervorabzug bei ausländischen Künstlern
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.09.2014

Ja, hier gilt der Steuerabzug nach § 50a Einkommensteuergesetz.