Steuervorabzug bei ausländischen Künstlern
von: B.Harz ()
Datum: 24.09.2014
Wir planen vom Verein ein Theaterprojekt mit polnischen Partnern. Dafür wollen wir für zwei polnische Künstler Honorare vergeben. Müssen wir als Verein die Steuern auf diese Honorare ans deutsche Finanzamt ableisten oder kann das an von Polen aus geklärt werden?