Re: Zuwendungsbestätigungen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 09.08.2014
Von welchem Konto bezahlt wird, ist für den Zuwendungsempfänger ohne Bedeutung (es könnte ja auch ein durchlaufender Posten o.ä. sein). Die Zuwendungsbestätigung lautet auf den Namen des Mitglieds.