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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Überlassung von Sportanlagen
von: SR ()
Datum: 01.08.2014

Hallo Herr Pfeffer,

ein Tennisverein schreibt für die Benutzung eines externen Trainers eine Rechnung für die Vermietung des Tennisplatz. Der Trainer trainiert sowohl Mitglieder und Nichtmitglieder. Er selber ist kein Mitglied. Wie sehen Sie hierzu den Sachverhalt bezüglicher der Zuordnung in den steuerlichen Bereich und wie würde die umsatzsteuerliche Behandlung aussehen? Meines Erachtens sind die Einnahmen dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen (da der Trainer kein Mitglied ist, egal ob der für Mitglieder Trainerstunden gibt oder nicht) und die Umsätze unterliegen dem vollen Steuersatz (A 4.12.11. Abs. 1 UStAE).
Vielen Dank für Ihre Antwort hierauf und zur Mithilfe meine Unsicherheit wegzubekommen.
Freundliche Grüße

Re: Überlassung von Sportanlagen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 01.08.2014

Das sehe ich genauso. Das Problem ließe sich freilich durch eine geschicktere Gestaltung leicht lösen: Indem der Verein als Veranstalter des Trainings fungiert und den Trainer beauftragt.

Re: Überlassung von Sportanlagen
von: KultBuberze ()
Datum: 27.08.2019

Hallo mal wieder,


zu diesem Beispiel hätte ich eine ähnliche Frage....


unser Sportverein besitzt ein Stadion mit Kunstrasenplatz, dieser wird Stundenweise an andere Sportvereine zum Training vermietet.(sportliche Zwecke)

Die Quittung wurde mit 19% USt ausgestellt und dem wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb buchhalterisch zugeordnet.

Ist das so korrekt?



Besteht die Möglichkeit diese Vermietung an andere Sportvereine dem Zweckbetrieb zuzuordnen mit 7% USt?? (bitte ggf. mit Gesetzesgrundlage)
(Platznutzung tatsächlich für sportliche Aktivitäten)


Weiterhin habe ich In Ihrem Steuer und Kontierungs ABC gelesen dass eine USt-freie Vermietung möglich wäre, wenn der Kunstrasenplatz nicht sportlich genutzt werden würde?? (z.B. für eine Geburtstagsfeier)
Gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage?




lg

Re: Überlassung von Sportanlagen
von: pfeffer ()
Datum: 27.08.2019

Die Quittung wurde mit 19% USt ausgestellt und dem wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb buchhalterisch zugeordnet.
Ist das so korrekt?

# Ja, die Überlassung an Nichtmitglieder ist kein Zweckbetrieb.


Besteht die Möglichkeit diese Vermietung an andere Sportvereine dem Zweckbetrieb zuzuordnen mit 7% USt?? (bitte ggf. mit Gesetzesgrundlage)
(Platznutzung tatsächlich für sportliche Aktivitäten)

# Wie gesagt, nein.


Weiterhin habe ich In Ihrem Steuer und Kontierungs ABC gelesen dass eine USt-freie Vermietung möglich wäre, wenn der Kunstrasenplatz nicht sportlich genutzt werden würde?? (z.B. für eine Geburtstagsfeier)
Gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage?

# Das ist ist die allgemeine Regelung für die Vermietung von Immobilien (§ 4 Nr. 12). Dazu auch detailliert im UStAE (Abschnit 4.12.11) die Verwaltungsauffassung.

Re: Überlassung von Sportanlagen
von: KultBuberze ()
Datum: 27.08.2019

ok, vielen Dank