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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Steuerfrei nach § 3 Nr. 26a
von: Hooray ()
Datum: 30.07.2014

Hallo liebe Leute,

wenn ich für einen gemeinnützigen Verein nebenberuflich als Webmaster tätig bin, kann ich ja die Übungsleiterpauschale von 2.400 Euro nicht in Anspruch nehmen, da die Tätigkeit keine "übungsleitende (...)" ist. Aber nach § 3 Nr. 26a kann ich ja für Einkünfte bis 720 Euro die Steuerfreiheit beanspruchen.

Wie kann ich diese Steuerfreiheit geltend machen? Eine Rechnung an den Verein stellen (die dieser dann an mich bezahlt) und dann bei der Steuererklärung diesen Betrag als besondere Einkünfte erwähnen und informell dazu schreiben, dass ich dafür steuerfreiheit nach § 3 Nr. 26a in Anspruch nehmen möchte? Oder gibt es da formell festgelegte Vorgehensweisen?

Vielen Dank für Eure Hilfe,
Hooray

Re: Steuerfrei nach § 3 Nr. 26a
von: M.Lieb ()
Datum: 31.07.2014

Erstmal wäre m.E. zu klären ob Nebenberuflichkeit vorliegt. Es düfte also keine hauptberuflich selbst. Tätigkeit als Webmaster vorliegen. Wenn eine nebenberufliche Selbstänigkeit vorliegt (Gewerbe angemeldet?) könnte eine Rg. gestellt werden. Die Einnahme müsste in der Anlage EÜR im entspr. Feld als steuerfrei erklärt werden. Wenn eine nichtselbst. Tätigkeit vorliegt, kann der Verein bei Vorliegen aller Voraussetzungen des 3 Nr. 26 grds. steuerfrei auszahlen ...