Re: Weitergabe eines Preises
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 28.07.2014
Die Frage ist nicht, wer das Preisgeld bezahlt, sondern wofür es bezahlt wird. Auch ein einem Arbeitnehmer von einem Dritten verliehener Preis führt zu Arbeitslohn, wenn die Preisverleihung nicht vor allem eine Ehrung der Persönlichkeit des Preisträgers darstellt, sondern wirtschaftlich den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts hat (BFH, 23.4.2009, VI R 39/08).
Die Frage ist also zunächst, ob der Preis in Bezug zu einer Arbeitsleistung steht.