frühzeitige Verlängerung der Gemeinnützigkeit?
von: Martin ()
Datum: 22.07.2014
Hallo,
Wir haben im Dezember eine 3-jährige Freistellungsbescheinigung bekommen.
Jetzt würden wir für 2013 dem Finanzamt den finanziellen Jahresbericht schicken.
Bekommen wir dann einen neuen Freistellungsbescheid?
Gelten die Freistellungsbescheide eigentlich für Kalenderjahre, oder 3 Jahre nach Erstellung des Bescheids?
Danke für die Auskunft.