Fahrtkostenerstattung Vereinsverwaltung
von: Astrid ()
Datum: 26.06.2014
Hallo,
ich habe die ehrenamtliche Verwaltung eines gemeinnützigen Vereins übernommen, dessen Sitz 360 km weit entfernt ist. Der Vereinszweck ist Wohlfahrtspflege und Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. In Deutschland werden Spendengelder vereinnahmt, die an eine ausländische Niederlassung zur dortigen Verwendung weiter geleitet werden.
Für Besprechungen mit dem Vorstand, zur Mitgliederversammlung, zu einer Fortbildung oder zur Steuerberatung muss ich dementsprechend Hunderte von km fahren (obwohl vieles telefonisch oder per Internet läuft).
Kann ich Fahrtkosten geltend machen, die ich unter Verzicht auf Erstattung der Aufwendungen spende?
Ggf. für welche Fahrten, wenn nicht für alle?
Vielen Dank.