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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Fahrtkostenerstattung Vereinsverwaltung
von: Astrid ()
Datum: 26.06.2014

Hallo,

ich habe die ehrenamtliche Verwaltung eines gemeinnützigen Vereins übernommen, dessen Sitz 360 km weit entfernt ist. Der Vereinszweck ist Wohlfahrtspflege und Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. In Deutschland werden Spendengelder vereinnahmt, die an eine ausländische Niederlassung zur dortigen Verwendung weiter geleitet werden.

Für Besprechungen mit dem Vorstand, zur Mitgliederversammlung, zu einer Fortbildung oder zur Steuerberatung muss ich dementsprechend Hunderte von km fahren (obwohl vieles telefonisch oder per Internet läuft).

Kann ich Fahrtkosten geltend machen, die ich unter Verzicht auf Erstattung der Aufwendungen spende?

Ggf. für welche Fahrten, wenn nicht für alle?

Vielen Dank.

Re: Fahrtkostenerstattung Vereinsverwaltung
von: pfeffer ()
Datum: 27.06.2014

Ob die Fahrtkosten steuerfrei erstatten werden können, hängt davon ab, ob es sich um eine "erste Tätigkeitsstätte" handelt. Arbeiten Sie überwiegend von zuhause aus und sind nur gelegentlich am Vereinssitz?

Re: Fahrtkostenerstattung Vereinsverwaltung
von: Astrid ()
Datum: 27.06.2014

Hallo Herr Pfeffer,

ja, ich arbeite von zu Hause aus und war bisher nur für Besprechungen mit dem Vorstand am Vereinssitz.
Natürlich muss ich auch zur Vereinsversammlung, und zwar nicht nur als Mitglied, sondern um mit dem Vorstand den Bericht vorzubereiten.

Wie wäre übrigens die Situation, wenn ich selbst in den Vorstand gewählt werden würde?

Ich wünsche ein schönes, erholsames WE.

Re: Fahrtkostenerstattung Vereinsverwaltung
von: pfeffer ()
Datum: 27.06.2014

Ob Sie selbst Vorstandsmitglied sind, spielt keine Rolle. Eine steuerfreier Ersatz der Fahrkosten in Ihren Fall möglich, weil der Vereinssitz nicht die erste Tätigkeitstätte ist. Dann kann der Erstattungsverzicht auch als Spende behandelt werden. Es muss aber eine klare Zusage des Vereins darüber geben.

Re: Fahrtkostenerstattung Vereinsverwaltung
von: Astrid ()
Datum: 02.07.2014

Vielen Dank!