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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Übungsleiterpauschale
von: YanikAk ()
Datum: 02.06.2014

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

für unseren steuerlich gemeinnützig anerkannten Verein möchten wir Übungsleiter einstellen, die folgende Bereiche leiten sollen.

Kinderbetreuung,
Förderung der Bereitstellung von Bildungsangebote an Eltern in Fragen der Kindererziehung und Familienberatung,
Spiel- und Bastelkreisen für Kinder und
die Unterstützung der schulischen Bildung der Jugendlichen durch gezielten, auf die Bedürfnisse des einzelnen Jugendlichen zugeschnittenen Nachhilfe- und Förderunterricht.


Die Mitgliedsbeiträge haben Sie als unechte Mitgliedsbeiträge klassifiert und in den Zweckbetrieb zugeordnet.

Hier soll auch steuerlich die Übungsleiterpauschale angewandt werden.
Meines Wissens können im idellen Bereich Übungsleiter eingestellt und die Übungsleiterpauschale steuer- und sozialversicherungsfrei bis 2400,- Euro im Jahr ausgezahlt werden.
Gilt das auch, wenn der Übungsleiter im Zweckbetrieb eingestellt ist?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.


mfg

Re: Übungsleiterpauschale
von: pfeffer ()
Datum: 03.06.2014

Übungsleiter können auch im Zweckbetrieb beschäftigt werden. Auch der ist ja steuerbegünstigt.
Die "Förderung der Bereitstellung von Bildungsangeboten an Eltern in Fragen der Kindererziehung und Familienberatung" ist aber keine begünstigte Tätigkeit, weil der direkte Kontakt zu den pädagogisch Betreuten fehlt. Elterschulungen dagegen wären begünstigt.