Übungsleiterpauschale
von: YanikAk ()
Datum: 02.06.2014
Sehr geehrter Herr Pfeffer,
für unseren steuerlich gemeinnützig anerkannten Verein möchten wir Übungsleiter einstellen, die folgende Bereiche leiten sollen.
Kinderbetreuung,
Förderung der Bereitstellung von Bildungsangebote an Eltern in Fragen der Kindererziehung und Familienberatung,
Spiel- und Bastelkreisen für Kinder und
die Unterstützung der schulischen Bildung der Jugendlichen durch gezielten, auf die Bedürfnisse des einzelnen Jugendlichen zugeschnittenen Nachhilfe- und Förderunterricht.
Die Mitgliedsbeiträge haben Sie als unechte Mitgliedsbeiträge klassifiert und in den Zweckbetrieb zugeordnet.
Hier soll auch steuerlich die Übungsleiterpauschale angewandt werden.
Meines Wissens können im idellen Bereich Übungsleiter eingestellt und die Übungsleiterpauschale steuer- und sozialversicherungsfrei bis 2400,- Euro im Jahr ausgezahlt werden.
Gilt das auch, wenn der Übungsleiter im Zweckbetrieb eingestellt ist?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
mfg