echte Mitlgiedsbeiträge
von: YanikAk ()
Datum: 26.05.2014
Sehr geehrter Herr Pfeffer,
wir haben einen gemeinnützigen Verein gegründet, der auch durch das Finanzamt gemeinnützig anerkannt worden ist.
Der Vereinszweck lautet wie folgt: "Vereinszweck ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung von; Kinder-, und Jugendhilfe, Bildung, Erziehung und Schutz von Ehe und Familie."
Verwirklicht werden sollen die Vereinszwecke unter anderem durch:
a) die Errichtung und der Betrieb einer Kinderbetreuung.
b) Förderung der Bereitstellung von Bildungsangebote an Eltern in Fragen der Kindererziehung und Familienberatung.
c) Einrichtung von Spiel- und Bastelkreisen für Kinder.
d) Unterstützung der schulischen Bildung der Jugendlichen durch gezielten, auf die Bedürfnisse des einzelnen Jugendlichen zugeschnittenen Nachhilfe- und Förderunterricht.
Mitglied können Kinder, Jugendliche und Erwachsene gegen einen Mitgliedsbeitrag von 15,- Kinder / 20,- Jugendliche / 25,- Erwachsene werden und damit diese Angebote des Vereins nutzen.
Meine Fragen:
Sind diese Mitgliedsbeiträge für die Teilnahme an diesen Angeboten (Nachhilfe, Betreuung usw.) echte Mitgliedsbeiträge und somit ohne USt und im ideellen Bereich als Einnahme zu buchen?
Verstösst die Staffelung der Mitgliesbeiträge gegen die echten Mitgliedsbeiträge?
Wir überlegen uns auch für Kinder und Jugendliche, die besonders Förderungsbedürftig (Nachhilfe und Hausaufgaben) sind einen ehöhten Mitgliedsbeitrag von 30,- Kind. / 40 Jugendliche einzuführen.
Wie werden in diesem Fall diese Mitgliedsbeiträge bezüglich USt beurteilt?
Würden Sie bitte auch die aktuelle Rechtslage bezüglich der echten und unechten Mitgliedsbeiträge anhand von Beispielen erläutern.
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.
Mit Freundlichen Grüßen
Akin Yanik