Darlehen an Mitglieder
von: Patrick Rauscher ()
Datum: 15.05.2014
Hallo,
ich habe eine Frage zu einem etwas komplexeren, zusammengesetzten Geschäftsvorfall: Wir verfügen über Zugangsdaten zu BahnCorporate sowie weiteren Reisedienstleistern, um vermeiden zu können, dass Mitglieder in Vorkasse gehen müssen. Dabei buchen wir über unseren Zugang die Fahrkarte und erhalten mit der Reisekostenabrechnung die Fahrkarte (sowie eventuell getätigte weitere Ausgaben). Wir haben also folgenden Ablauf:
1. Wir buchen die Fahrkarte
2. Die Fahrkarte wird bezahlt (idr Lastschrift oder Kreditkarte)
3. Eine Reisekostenabrechnung wird eingereicht
4. Sofern vorhanden, wird ein Erstattungsbeitrag/Fehlbetrag überwiesen
Eine Idee wäre, Vorfall 1 zu ignorieren und bei Punkt 2 ein Darlehen zu buchen - andererseits wird so die Bahn bzw. der Reisedienstleister (sowie die eigentliche Rechnungsstellung) überhaupt nicht erfasst.
Ein anderer Ansatz wäre
1. als Darlehen an Kreditor (und hier schon die Fahrkarte als Beleg?)
2. als Kreditor an Bank (mit dem Kontoauszug als Beleg)
3. als Darlehen an Kreditor, Kreditor an Aufwand (mit der Abrechnung als Beleg)
sowie 4. als Kreditor an Bank / Bank an Kreditor (wieder mit einem Kontoauszug)
Wir verwenden den SKR 49 mit Kreditoren und Debitoren. Interessant wäre auch, was sich als Belege anbieten würden. Die Rechnungen lauten entsprechend auf den Verein.
Können wir derartige Beträge als Darlehen verbuchen? Oder bietet sich dafür ein anderes Konto an?
Viele Grüße,
prauscher