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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Steuerliche Zuordnung
von: EVRA ()
Datum: 13.05.2014

Hallo,
meine Frage betrifft einen Verein, der im Bereich Denkmalschutz sowie Kunst/Kultur gemeinnützig ist.
1. Der Verein stellt diversen Nutzern (meist Künstlern) Räume per Gestattungsvereinbahrung zur Verfühgung, sie zahlen an den Verein lediglich Betriebskosten (Wasser, Strom, Gas etc.). Das Haus wurde wiederum dem Verein vom Eigentümer per Gestattungsvereinbahrung überlassen, mit dem Ziel, durch die Nutzung wenigstens den weiteren Verfall aufzuhalten. Der Verein ist also quasi treuhänderisch tätig. Meine Frage nun: in welchen steuerlchen Bereich gehören die betreffenden Einnahmen und Ausgaben?
2. Der Verein verfügt über einen (gependeten) Kleinbus. Die Nutzung ist an den ideellen Zweck gebunden; die Nutzer (siehe oben) zahlen hierfür eine Pauschale zur Begleichung der Betriebskosten, der Verein zahlt die Betriebskosten, Steuern etc. Handelt es sich hierbei um einen wirtschaftlichen Zweckbetrieb, auch wenn die Fahrten ausschließlich für Fahrten im gemeinnützigen Bereich genutzt werden? Und wenn dem so ist, gibt es hier alternative Gestaltungsmöglichkeiten?
Vielen Dank für Ihre Mühe!

Re: Steuerliche Zuordnung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.05.2014

1.
Es kommt hier auf den Einzelfall an. Die Überlassung an Künstler im Rahmen laufender Projekte/Ausstellungen kann Zweckbetrieb sein. Dann gilt das auch für die Nebenkosten.
Die sonstige Überlassung ist ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, wenn sie kurzfristig erfolgt.

2.
Auch hier kommt es auf den Einzelfall an. Die Überlassung muss zwecknotwendig sein, wenn es sich um einen Zweckbetrieb handeln soll. Es genügt nicht, dass der Nutzer gemeinnützige Zwecke verfolgt.