Verbuchungsfragen im SKR 49
von: Patrick Rauscher ()
Datum: 05.05.2014
Hallo,
Ich buche einen gemeinnützigen Verein und betrachte dafür den SKR49. Wir sind ein bundesweit tätiger Verein zur politischen Bildung (also kein Sportverein).
Da wir keine eigenen Räumlichkeiten haben, wurde für ein Klausurtreffen sowie für die Mitgliederversammlung seperate Räumlichkeiten angemietet. Wo kann ich das im SKR49 einordnen? Es müsste ja schon in den ideellen Bereich fallen.
Weiterhin entsenden wir Mitglieder zu Kongressen / Treffen und tragen dabei Teilnahmegebühren sowie Reisekosten - verbuche ich das auch unter 2560, wenn die Kongresse / Treffen nicht von uns organisiert sind, sondern wir nur Mitglieder entsenden?
Vielen Dank für eure Zeit,
Patrick Rauscher