Spendenrückzahlung: Verbuchung
von: Patrick Rauscher ()
Datum: 05.05.2014
Hallo,
wir (als gemeinnützig anerkannter Verein) haben im letzten Jahr eine Spende erhalten, die dieses Jahr widerrufen wurde. Wir müssen das Geld aufgrund der fehlenden Zweckbindung also zurücküberweisen und, da eine Spendenbescheinigung ausgestellt wurde, auch das zuständige Finanzamt informieren.
Wie verbuche ich den Vorfall denn? Angenommen ein SKR49 mit Debitoren & Kreditoren. Und was kann ich als Beleg verwenden? Ich dachte momentan daran, einen Eigenbeleg mit Kopie der Spendenbescheinigung, Brief an das zuständige Finanzamt sowie ggf. Antwort des Finanzamts zu nehmen. Gibt es elegantere Vorschläge?
Viele Grüße,
Patrick Rauscher