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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Spendenrückzahlung: Verbuchung
von: Patrick Rauscher ()
Datum: 05.05.2014

Hallo,

wir (als gemeinnützig anerkannter Verein) haben im letzten Jahr eine Spende erhalten, die dieses Jahr widerrufen wurde. Wir müssen das Geld aufgrund der fehlenden Zweckbindung also zurücküberweisen und, da eine Spendenbescheinigung ausgestellt wurde, auch das zuständige Finanzamt informieren.
Wie verbuche ich den Vorfall denn? Angenommen ein SKR49 mit Debitoren & Kreditoren. Und was kann ich als Beleg verwenden? Ich dachte momentan daran, einen Eigenbeleg mit Kopie der Spendenbescheinigung, Brief an das zuständige Finanzamt sowie ggf. Antwort des Finanzamts zu nehmen. Gibt es elegantere Vorschläge?

Viele Grüße,
Patrick Rauscher

Re: Spendenrückzahlung: Verbuchung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.05.2014

Als Beleg sollte der Kontoauszug ausreichen.
Auch hier sieht der SKR 49 kein eigenes Konto vor. Es müsste ein Aufwandskonto im 3000er Bereich sein.