Buchflohmarkt
von: Manni ()
Datum: 03.05.2014
Hallo,
der Verkauf von Bücher wird allgemein als wirtschaftlicher Betrieb ausgelegt.
Gilt dies auch für einen Buchflohmarkt, auf dem gespendete gebrauchte Bücher für 1 Euo vekauft werden. Oder gilt hier der Zweckbetrieb, da die Geldbeschaffung für einen gemeinnützigen Verein der die Unterstützung von Bedürftigen als Vereinszweck hat.