Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Buchflohmarkt
von: Manni ()
Datum: 03.05.2014

Hallo,

der Verkauf von Bücher wird allgemein als wirtschaftlicher Betrieb ausgelegt.
Gilt dies auch für einen Buchflohmarkt, auf dem gespendete gebrauchte Bücher für 1 Euo vekauft werden. Oder gilt hier der Zweckbetrieb, da die Geldbeschaffung für einen gemeinnützigen Verein der die Unterstützung von Bedürftigen als Vereinszweck hat.

Re: Buchflohmarkt
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 04.05.2014

Die Geldbeschaffung für begünstigte Zwecke genügt nicht, um die Tätigkeit als Zweckbetrieb zu qualifizieren. Es fehlt die Zwecknotwendigkeit nach § 65 Abgabenordnung. Außerdem wird das Konkurrenzverbot verletzt.
Die Einnahmen fallen also in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Es gibt hier aber die Umsatzfreigrenze von 35.000 Euro.