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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Jugendfußballturnier
von: Neli ()
Datum: 28.04.2014

Ich habe vor kurzem die Buchhaltung in unserem Sportverein übernommen. Um mir einen Überblick zu verschaffen, habe ich die Unterlagen vergangener Jahre durchgesehen. Dabei kamen mir unter anderem diese Fragen: 1. Ist ein Turnier der Jugendfußballer, bei dem von den teilnehmenden Mannschaften eine Startgebühr erhoben wird, eher dem ideellen Bereich oder dem Zweckbetrieb zuzuordnen? Veranstalter ist unser Verein. 2. Auch bei Turnieren der Männermannschaften werden Startgebühren erhoben. Eintrittsgelder werden nicht erhoben. Da Startgebühren ja USt-frei sind, kann ich demzufolge für die Kosten der Veranstaltung, also z.B. für Pokale, auch keine Vorsteuer geltend machen. Ist das richtig?

Re: Jugendfußballturnier
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 29.04.2014

Die Startgebühr für das Turnier der Jugendfußballer fällt in den Zweckbetrieb.
Das gilt auch für die Männermannschaften. Voraussetzung ist jeweils, dass keine bezahlten Sportler beteiligt sind und auf die Anwendung der Zweckbetriebsgrenze des § 67a AO wurde oder bei Beteiligung bezahlter Sportler die Gesamteinnahmen aus sportlichen Veranstaltungen unter 45.000 Euro liegen.

Mangels umsatzsteuerpflichtiger Umsätze (Befreiung nach § 4 Nr. 22b UStG) ist kein Vorsteuerabzug möglich.