Re: Kassenübergabe
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 22.04.2014
Die Eintragung spielt für das Vorstandsamt keine Rolle (sie ist nur deklaratorisch). Der neue Kassierer ist also im Amt, sobald er die Wahl angenommen hat. Damit endet die Amtsperiode des alten und alle seine Befugnisse. Allenfalls die Bank will einen Registerauszug sehen, aber das lässt sich ja auch über Kontovollmachten regeln.