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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Frist Steuererklärung/Freistellungsbescheid
von: Neuling ()
Datum: 27.12.2013

Hallo,

ich habe vor kurzem den Kassierposten eines Feuerwehrvereins übernommen, gemeinnützig. Da wir im Jahre 2005 auf verschiedenen Rechnungen einfach mal so Umsatzsteuer ausgewiesen haben, machen wir seitdem eine jährliche Umsatzsteuer Meldung, immer zum Nachteil von uns. Ein dem Verein nahestehender Steuerberater meldet diese Zahlen elektronisch ans FA.

Im Oktober kam jetzt ein Brief vom Amt, das die Steuererklärungen doch bis zum 31.12. bei steuerlicher Berater abzugeben wären. Als Neuling dachte ich natürlich das kann ja nur diese Umsatzsteuer Meldung sein. In den letzten Tagen kam ich jetzt aber drauf dass das die 3 Jahres Meldung für den Freistellungsbescheid ist (von der ich vorher nichts wusste). Da der bereits erwähnte Steuerberater aber nichts anderes macht als die Zahlen zu übermitteln, wäre meines Erachtens eine Abgabe schon bereits zum 31.05.2013 nötig geweßen.

Meine Frage: Was droht mir wenn ich die Steuererklärung/Gemeinnützigkeitserklärung jetzt erst mit über einem halben Jahr Verspätung einreiche? Habe was von Verspätungszuschlag gelesen, allerdings wird dieser ja auf eine festgesetzte Steuer aufgeschlagen (die wir ja mit dem Freistellungsbescheid nicht haben).

Hoffe es ist einigermaßen verständlich...

Re: Frist Steuererklärung/Freistellungsbescheid
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.12.2013

Wenn keine Körperschaft- und Gewerbesteuer anfällt, sind auch keine Säumniszuschläge oder Verzugszinsen zu zahlen.
Es droht aber der Entzug der Gemeinnützigkeit, wenn die Steuererkklärung nicht abgegeben wird.
Wenn das FA eine Frist bis zum 31.12. setzte, ist es aber noch nicht zu spät. Ein paar Tage über der Frist wird Ihnen das FA auch noch nachsehen.

Zur Umsatzsteuer: Wenn Sie auf die Kleinunternehmerbefreiung verzichtet haben, bindet das nur für 5 Jahre. Sie können also im neuen Jahr auf die Umsatzsteuererhebung verzichten.

Re: Frist Steuererklärung/Freistellungsbescheid
von: kizushi ()
Datum: 27.12.2013

Hast Du seit Deiner Amtsübernahme schon Umsatzsteuer-Meldungen ans Finanzamt gemacht?

Was steht in dem Brief vom Oktober genau drin? Wenn Du zeitliche Probleme hast beantrage (oder lasse beantragen) Fristverlängerung für die Abgabe. Das verschafft Dir ein paar Wochen Luft.

Seit Ihr wirklich Umsatzsteuerpflichtig? Habe leider die Rechtslage nicht mehr im Kopf ob und wie der Weg zurück zum Kleingewerbe funktioniert.

Du solltest Dich aber dringend bzgl. Steuern weiterbilden, Du hast als Kassenwart einen der anspruchsvolleren Jobs übernommen :-)

Der Steuerberater macht das vermutlich unentgeltlich? Schau mal inwieweit Du Dich selbst in die Materie einarbeiten kannst, auch was das organisatorische (Verwaltungssoftware, ELSTER,..) betrifft. Für den Verein kann es langfristig mehr bringen einmal in einen fitten engagierten Steuerberater zu investieren, insbesondere jetzt wo es um die 3-Jahreserklärung geht.

Die 3-Jahreserklärung bzgl. Prüfung Gemeinnützigkeit recith man erst nach Aufforderung durch das Finanzamt ein, wenn also im Oktober der _erste_ Brief vom Finanzamt kam (von wann ist der letzte Freistellungsbescheid???) sollte es mit einer Fristverlängerung von einem Monat eigentlich kein Problem geben.

Re: Frist Steuererklärung/Freistellungsbescheid
von: Neuling ()
Datum: 27.12.2013

Erstmal danke für die schnellen Antworten.

Die Frist bis zum 31.12. gilt ja aber nur wenn man steuerlich beraten wird oder? Das trifft ja bei uns nicht zu. Der Steuerberater der die Umsatzsteuer meldet macht das unentgeltlich.

Der letzte Freistellungsbescheid ist aus dem Jahr 2010 für die Jahre 2008-2009.

Ich beziehe mich auch nicht auf Säumniszuschläge (werden nur bei verspäteten Steuerzahlungen fällig) sondern auf Verspätungszuschlag oder ähnlichem.

Re: Frist Steuererklärung/Freistellungsbescheid
von: kizushi ()
Datum: 27.12.2013

> Die Frist bis zum 31.12. gilt ja aber nur wenn man
> steuerlich beraten wird oder? Das trifft ja bei
> uns nicht zu.

Du denkst da glaube ich zu sehr an die Steuererklärung als Privat-Person.
Die 3-Jahreserklärung macht man als Verein erst _nach_ Aufforderung, nicht vorher.

> Der letzte Freistellungsbescheid ist aus dem Jahr
> 2010 für die Jahre 2008-2009.
>
> Ich beziehe mich auch nicht auf Säumniszuschläge
> (werden nur bei verspäteten Steuerzahlungen
> fällig) sondern auf Verspätungszuschlag oder
> ähnlichem.

Evtl. "Strafgebühren", "Zwangsgelder" für die verspätete Abgabe sind hier gar nicht das Problem. Die Gefahr ist der (drohende) Verlust der Gemeinnützigkeit, wenn Du _jetzt_ nichts unternimmst und das Termin-Management beim Finanzamt unverändert weiterläuft. Also spätestens am Montag reagieren, Fristverlängerung beantragen (brieflich, Fax, am besten beides und noch versuchen jemanden an die Strippe zu bekommen). Nein, keine Panik jetzt, Du schreibst nur neutral und höflich und beantragst wegen unvorhergesehener Umstände eine Verlängerung der Frist zur Abgabe der Erklärung um einen Monat.

Man kann als Kassen-Vorstand vieles schleifen lassen (sollte man natürlich nicht und soll jetzt auch gar kein Vorwurf an Dich sein), aber Fristen des Finanzamtes einhalten (und sei es nur rechtzeitig Kontakt aufzunehmen) ist für den Verein und für Dich als Vorstand überlebensnotwendig.

Re: Frist Steuererklärung/Freistellungsbescheid
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.12.2013

Grundsätzlich kann auch ohne steuerliche Beratung eine Fristverlängerung gewährt werden. Kosten fallen nicht an, wenn keine Steuerzahllast entsteht. Etwas anderes, als die Erklärung schnellstmöglich abzugeben, können sie jetzt ohnehin nicht tun. Außer Sie schaffen es nicht zeitnah und brauchen noch eine Fristverlängerung.

Re: Frist Steuererklärung/Freistellungsbescheid
von: Neuling ()
Datum: 27.12.2013

kizushi schrieb:
-------------------------------------------------------
> > Die Frist bis zum 31.12. gilt ja aber nur wenn
> man
> > steuerlich beraten wird oder? Das trifft ja bei
> > uns nicht zu.
>
> Du denkst da glaube ich zu sehr an die
> Steuererklärung als Privat-Person.
> Die 3-Jahreserklärung macht man als Verein erst
> _nach_ Aufforderung, nicht vorher.
>
> > Der letzte Freistellungsbescheid ist aus dem
> Jahr
> > 2010 für die Jahre 2008-2009.
> >
> > Ich beziehe mich auch nicht auf
> Säumniszuschläge
> > (werden nur bei verspäteten Steuerzahlungen
> > fällig) sondern auf Verspätungszuschlag oder
> > ähnlichem.
>
> Evtl. "Strafgebühren", "Zwangsgelder" für die
> verspätete Abgabe sind hier gar nicht das Problem.
> Die Gefahr ist der (drohende) Verlust der
> Gemeinnützigkeit, wenn Du _jetzt_ nichts
> unternimmst und das Termin-Management beim
> Finanzamt unverändert weiterläuft. Also spätestens
> am Montag reagieren, Fristverlängerung beantragen
> (brieflich, Fax, am besten beides und noch
> versuchen jemanden an die Strippe zu bekommen).
> Nein, keine Panik jetzt, Du schreibst nur neutral
> und höflich und beantragst wegen unvorhergesehener
> Umstände eine Verlängerung der Frist zur Abgabe
> der Erklärung um einen Monat.
>
> Man kann als Kassen-Vorstand vieles schleifen
> lassen (sollte man natürlich nicht und soll jetzt
> auch gar kein Vorwurf an Dich sein), aber Fristen
> des Finanzamtes einhalten (und sei es nur
> rechtzeitig Kontakt aufzunehmen) ist für den
> Verein und für Dich als Vorstand
> überlebensnotwendig.

Ja aber was soll ich denn verlängern? Die Frist endete nach meinem Verständnis schon am 31.05.2013

Re: Frist Steuererklärung/Freistellungsbescheid
von: kizushi ()
Datum: 27.12.2013

> Ja aber was soll ich denn verlängern? Die Frist
> endete nach meinem Verständnis schon am 31.05.2013

Das Finanzamt hat Dir/Euch eine Frist bis zum 31.12.2013 gesetzt, um die Verlängerung dieser Frist geht es. (Selbst wenn es eine früheren hypothethischen Termin gegeben hätte ist der durch das Schreiben vom Oktober mit Fristsetzung 31.12.2013 hinfällig geworden).

Re: Frist Steuererklärung/Freistellungsbescheid
von: Neuling01 ()
Datum: 28.12.2013

Direkt aufgefordert worden sind wir nicht, Brief is eher allgemein gehalten. Deshalb j auch der 31.5.


Hier der Original Brief

s1.directupload.net/file/d/3485/2ymddm63_jpg.htm