Re: Frist Steuererklärung/Freistellungsbescheid
von: kizushi ()
Datum: 27.12.2013
> Die Frist bis zum 31.12. gilt ja aber nur wenn man
> steuerlich beraten wird oder? Das trifft ja bei
> uns nicht zu.
Du denkst da glaube ich zu sehr an die Steuererklärung als Privat-Person.
Die 3-Jahreserklärung macht man als Verein erst _nach_ Aufforderung, nicht vorher.
> Der letzte Freistellungsbescheid ist aus dem Jahr
> 2010 für die Jahre 2008-2009.
>
> Ich beziehe mich auch nicht auf Säumniszuschläge
> (werden nur bei verspäteten Steuerzahlungen
> fällig) sondern auf Verspätungszuschlag oder
> ähnlichem.
Evtl. "Strafgebühren", "Zwangsgelder" für die verspätete Abgabe sind hier gar nicht das Problem. Die Gefahr ist der (drohende) Verlust der Gemeinnützigkeit, wenn Du _jetzt_ nichts unternimmst und das Termin-Management beim Finanzamt unverändert weiterläuft. Also spätestens am Montag reagieren, Fristverlängerung beantragen (brieflich, Fax, am besten beides und noch versuchen jemanden an die Strippe zu bekommen). Nein, keine Panik jetzt, Du schreibst nur neutral und höflich und beantragst wegen unvorhergesehener Umstände eine Verlängerung der Frist zur Abgabe der Erklärung um einen Monat.
Man kann als Kassen-Vorstand vieles schleifen lassen (sollte man natürlich nicht und soll jetzt auch gar kein Vorwurf an Dich sein), aber Fristen des Finanzamtes einhalten (und sei es nur rechtzeitig Kontakt aufzunehmen) ist für den Verein und für Dich als Vorstand überlebensnotwendig.