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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Weiterleitung Spende
von: elena ()
Datum: 20.12.2013

Wir nehmen Spenden für unsere Kreisverbände an (wir sind der Landesverband), da die Kreisverbände keine Spendenbescheinigungen ausstellen dürfen. Wenn diese Spende als Zweck den Kreisverband ausweist, reichen wir diese dann einfach weiter. Ist das in Ordnung oder müssen die Kreisverbände die Spenden bei uns als Zuschuss abrufen oder irgendetwas nachweisen?

Re: Weiterleitung Spende
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 20.12.2013

Ein Weitergabe zur freien Verwendung an nicht gemeinnützige Organisationen ist gemeinnützigkeitschädlich.
Der Landesverband müsste also darstellen, dass die Kreisverbände "Hilfspersonen" sind, die die Mittel unter seiner Regie verwenden. Dazu sollten entsprechende schriftliche Vorgaben gemacht werden.

Re: Weiterleitung Spende
von: elena ()
Datum: 20.12.2013

Die Kreisverbände haben den gleichen Satzungszweck wie der Landesverband, ist das nicht ausreichend?

Re: Weiterleitung Spende
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.12.2013

Die Mittelweitergabe verstößt gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit. Hier sind nur die Ausnahmen des § 58 Abgabenordnung (AO) erlaubt. Die setzen aber die Gemeinnützigkeit des Empfängers voraus.
Deswegen muss im Fall nicht gemeinnütziger Empfänger die Mittelverwendung dadurch als unmittelbar gestaltet werden, dass die Empfänger Hilfspersonen i.S. des § 57 Abs. 1 AO sind. Dazu muss der Mittelgeber aber Regie über die Mittelverwendung führen.