Ausgaben Satzungszweck im nicht gemeinnützigen Verein
von: Zupanka ()
Datum: 17.12.2013
Hallo, bin neu bei euch. Habe vergebens die Suchfunktion bemüht, daher dann doch hier meine Frage:
Kann ein - nicht gemeinnütziger - ideeller e.V. das Betriebsergebnis seines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs mit seinen satzungsgemäßen Aufwendungen im ideellen Bereich vor Steuern verrechnen? Oder greift hier KStG §10 Nr. 1?
Beste Grüße
Zupanka