echte und unechte Mitgliederbeiträge
von: kizushi ()
Datum: 05.12.2013
Hallo,
wir sind als Verein (Elterninitiative) u.a. im Bereich Bildung tätig.
Bisher ist es so, dass Mitglieder fast ausschließlich Eltern sind, deren Kinder am Wochenende zu Nachhilfe etc kommen.
Wir haben dabei nicht zwischen echten und unechten Mitgliedsbeiträgen unterschieden. Eltern mit einem Kind bei uns bezahlen 20 Euro monatlich, Eltern mit zwei Kindern bei uns 30 Euro,...
Es gibt auch Eltern die keine Kinder mehr bei uns haben, weiterhin Mitglied sind und unterschiedliche Beiträge (z.B. 50 Euro jährlich oder 10 Euro monatlich) bezahlen.
Diese Beiträge sind irgendwie "historisch gewachsen", laut Satzung werden sie von der Mitgliederversammlung festgelegt, aber ich habe bisher in den älteren Protokollen keinen entsprechenden Beschluss gefunden *räusper*.
Bisher bescheinigen wir alle gezahlten Beiträge als Mitgliedsbeiträge.
Viele Mitglieder setzen die Beiträge als Mitgliedsbeiträge ab, ein oder zwei wohl als Schulgebühren o.ä.
Wir sollten hier also dringend etwas ändern, wobei ich aber Bauchschmerzen habe, ob ich mit einer Neuregelung nicht auch das Finanzamt wegen der Vergangenheit aufwecke..
Erheben wir "unechte" Mitgliedsbeiträge, da die Eltern dafür ja eine Gegenleistung (kostenlosen Unterricht für die Kinder) erhalten? Oder ist es doch kein "unechter", weil die Eltern und nicht die Kinder Mitglied sind?