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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
echte und unechte Mitgliederbeiträge
von: kizushi ()
Datum: 05.12.2013

Hallo,

wir sind als Verein (Elterninitiative) u.a. im Bereich Bildung tätig.
Bisher ist es so, dass Mitglieder fast ausschließlich Eltern sind, deren Kinder am Wochenende zu Nachhilfe etc kommen.

Wir haben dabei nicht zwischen echten und unechten Mitgliedsbeiträgen unterschieden. Eltern mit einem Kind bei uns bezahlen 20 Euro monatlich, Eltern mit zwei Kindern bei uns 30 Euro,...

Es gibt auch Eltern die keine Kinder mehr bei uns haben, weiterhin Mitglied sind und unterschiedliche Beiträge (z.B. 50 Euro jährlich oder 10 Euro monatlich) bezahlen.

Diese Beiträge sind irgendwie "historisch gewachsen", laut Satzung werden sie von der Mitgliederversammlung festgelegt, aber ich habe bisher in den älteren Protokollen keinen entsprechenden Beschluss gefunden *räusper*.

Bisher bescheinigen wir alle gezahlten Beiträge als Mitgliedsbeiträge.
Viele Mitglieder setzen die Beiträge als Mitgliedsbeiträge ab, ein oder zwei wohl als Schulgebühren o.ä.

Wir sollten hier also dringend etwas ändern, wobei ich aber Bauchschmerzen habe, ob ich mit einer Neuregelung nicht auch das Finanzamt wegen der Vergangenheit aufwecke..

Erheben wir "unechte" Mitgliedsbeiträge, da die Eltern dafür ja eine Gegenleistung (kostenlosen Unterricht für die Kinder) erhalten? Oder ist es doch kein "unechter", weil die Eltern und nicht die Kinder Mitglied sind?

Re: echte und unechte Mitgliederbeiträge
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.12.2013

Der Begriff echte und unechte Beiträge bezieht sich auf die umsatz- und körperschaftsteuerliche Behandlung. Das spielt hier keine Rolle, weil auch unechte Beiträge - im Zweckbetrieb und nach § 4 Nr. 23 UStG - steuerfrei sind.
Hier geht es um den Spendenabzug. Hier gilt: Eine Spendenbescheinigung darf nicht ausgestellt werden, wenn die Beiträge für die Finanzierung der Kinderbetreuung erforderlich sind. Dann stellen sie nämlich eine Gegenleistung dafür dar und sind nicht unentgeltlich - wie für eine Spende gefordert.

Re: echte und unechte Mitgliederbeiträge
von: kizushi ()
Datum: 05.12.2013

Wolfgang Pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Der Begriff echte und unechte Beiträge bezieht
> sich auf die umsatz- und körperschaftsteuerliche
> Behandlung. Das spielt hier keine Rolle, weil auch
> unechte Beiträge - im Zweckbetrieb und nach § 4
> Nr. 23 UStG - steuerfrei sind.
> Hier geht es um den Spendenabzug. Hier gilt: Eine
> Spendenbescheinigung darf nicht ausgestellt
> werden, wenn die Beiträge für die Finanzierung der
> Kinderbetreuung erforderlich sind. Dann stellen
> sie nämlich eine Gegenleistung dafür dar und sind
> nicht unentgeltlich - wie für eine Spende
> gefordert.


Danke.

Dann sollte wohl differenziert werden zwischen Mitgliedsbeitrag für die Finanzierung des Vereinslebens und einer "Schulgebühr" für die Kosten der Kinderbetreuung?

Die Gewichtung zwischen Mitgliedsbeitrag und "Schulgebühr" wäre dann spezifisch für den Verein zu ermitteln/festzulegen?

Re: echte und unechte Mitgliederbeiträge
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.12.2013

Ja, ganz richtig. Es kommt immer auf die Situation im einzelnen Verein an.