Abschluss eines Werkvertrages
von: S. Schmidt ()
Datum: 22.11.2013
Guten Tag Herr Pfeffer,
z. Zt. unterstützen wir einen anderen Verein bei der Organisation einer Veranstaltung. D. h. wir kümmern uns um die (kostenfreien) Räumlichkeiten und helfen bei der Bewerbung der Veranstaltung. (Das Thema der Veranstaltung entspricht bei beiden Vereinen dem Satzungszweck.)
Dafür hat uns der andere Verein einen Werkvertrag zugeschickt, in dem uns eine Vergütung i. H. v. 297,50€ brutto gewährt wird.
Nun zu unseren Fragen:
_Dürfen gemeinnützige Vereine untereinander Werkverträge abschließen?
_Sind wir in diesem Fall umsatzsteuerpflichtig? Müssen die 47,50€ an das FA abgeführt werden?
_Oder wird keine Umsatzsteuer fällig, da wir unter 17.500,-€ liegen? (D.h. die Einnahme wird einfach im Bereich Zweckbetrieb angesiedelt?)
Zu Info: Von unserer Seite entstehen keine (direkten) Kosten - wir benötigen lediglich etwas Zeit, die über den normalen Lohn abgegolten wird.
Insgesamt halt die Frage: Was müssen wir wie machen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Mit besten Grüßen
Sarah Schmidt