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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Vorsteuerabzugsfähigkeit
von: vereiner ()
Datum: 06.11.2013

Hallo,
wir sind ein gemeinnütziger Sportverein und haben ein eigenes Vereinshaus. Dieses Vereinshaus besteht aus der Geschäftsstelle / Büro zur Mitgliederverwaltung, der verpachteten Vereinsgaststätte und der Kegelbahn.
Nun musste das gesamte Dach saniert / erneuert werden: Kosten 60.000 Euro incl. 19% MwSt.
Hier nun meine Frage: Können wir die MwSt aus dieser Rechnung steuerlich geltend machen; sind wir vorsteuerabzugsfähig?
Vielen Dank für eine Antwort,
vereiner

Re: Vorsteuerabzugsfähigkeit
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.11.2013

Die Frage lautet hier: Wird das Vereinshaus für steuerpflichtigte Umsätze benutzt. Das könnte die Pachteinnahmen betreffen und die Kegelbahn. Nur wenn das der Fall ist, ist ein (aber nur anteiliger) Vorsteuerabzug möglich.

Re: Vorsteuerabzugsfähigkeit
von: Lisa Meier ()
Datum: 24.01.2014

Ich habe eine Frage, die wohl am ehesten in diesen Bereich fällt:
Wir haben in unserem gemeinützigen Verein einen ideellen und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Könnten wir Verwaltungskosten, die für die gesamte Organisation anfallen (Kopierer, Sekretariatskosten, Mieten usw) unterjährig laufend in den ideellen Bereich buchen und am Jahresende anteilig mit nachvollziehabrer Schlüsselung (z.Bsp. nach Personalkostenschlüsselung) auf den WGB umlegen? Was passiert dann mit dem Vorsteuerabzug der entsprechenden Kosten, der ja unterjährig nicht vorgenommen wird - können diese pauschal am Jahresende abgezogen werden (wirliegen über 35000 Euro Nettoeinnahmen jährlich).

Herzlichen Dank für eine Antwort und ein schönes Wochenende!

Re: Vorsteuerabzugsfähigkeit
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.01.2014

Ertragssteuerlich wäre das Verfahren o.k., aber umsatzsteuerlich müssen die Vorsteuerbeträge monatlich bzw. quartalsweise erfasst werden (Umsatzsteuervoranmeldung). Das könnte aber pauschal erfolgen und dann am Jahresende korrigiert werden.