Re: Vorsteuerabzugsfähigkeit
von: Lisa Meier ()
Datum: 24.01.2014
Ich habe eine Frage, die wohl am ehesten in diesen Bereich fällt:
Wir haben in unserem gemeinützigen Verein einen ideellen und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Könnten wir Verwaltungskosten, die für die gesamte Organisation anfallen (Kopierer, Sekretariatskosten, Mieten usw) unterjährig laufend in den ideellen Bereich buchen und am Jahresende anteilig mit nachvollziehabrer Schlüsselung (z.Bsp. nach Personalkostenschlüsselung) auf den WGB umlegen? Was passiert dann mit dem Vorsteuerabzug der entsprechenden Kosten, der ja unterjährig nicht vorgenommen wird - können diese pauschal am Jahresende abgezogen werden (wirliegen über 35000 Euro Nettoeinnahmen jährlich).
Herzlichen Dank für eine Antwort und ein schönes Wochenende!