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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Gutschein
von: EVRA ()
Datum: 25.10.2013

Mir geht es um die Behandlung von Gutscheinen als Geschenk an Vereinsmitglieder zur Anerkennung der geleisteten ehrenamtlichen Arbeit. Sind geldwerte Gutscheine (z.B. Tankgutscheine, Warengutscheine in einem bestimmten Baumarkt, Fleurop-Gutscheine ...) gemeinnützigkeitsschädlich oder gelten sie (im Rahmen der 40€-Grenze) als Annehmlichkeiten? Ist ein Gutschein also ein Geld- oder ein Sachgeschenk?
Vielen Dank im Voraus.
Evra

Re: Gutschein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.10.2013

Auch Gutscheine gelten als Sachzuwendungen, wenn sie nicht in Geld umgewandelt werden können. Sie sind also als Annehmlichkeiten (40-Euro-Grenze) zulässig.

Re: Gutschein
von: JHShalle ()
Datum: 02.04.2019

Leider muss ich den Beitrag aus der Versenkung holen, aber habe dazu eine Frage:

Ist die Art des Gutscheins dabei relevant? Gibt es Dinge, die nicht als Sachbezug bzw. Annehmlichkeit gelten? Oder ist wirklich egal, für was der Gutschein ist, solang er nur auf 44,00 ausgestellt ist?

Re: Gutschein
von: pfeffer ()
Datum: 02.04.2019

Ich wüsste nicht, was hier als Leistung nicht in Frage käme.
Haben Sie denn einen konkreten Fall?

Re: Gutschein
von: JHShalle ()
Datum: 02.04.2019

Nein, habe ich momentan nicht parat.

Hintergrund ist jedenfalls, dass wir allen unseren Angestellten den Zugang zu kulturellen Veranstaltungen ermöglichen wollen. Auf die Nachfrage beim Steuerberater meinte dieser, dass er sich nicht sicher ist, ob da alle Möglichkeiten mit rein fallen.

Da habe ich gestöbert und bin auf diesen Forenbeitrag gestoßen und wollte da direkt nachfragen.

Ist es auch möglich, dass die Angestellten sich die Eintrittskarten selbst versorgen und dies dann bei uns abrechnen? Oder sind nur vorab gekaufte und ausgehändigte Gutscheine/Karten für Veranstaltungen gültig?

Re: Gutschein
von: pfeffer ()
Datum: 02.04.2019

Es darf jedenfall kein Bargeld ausgehändigt werden. Gegen Gutscheine für Eintrittskarten gbt es keine Bedenken oder eben gegen das Verschenken der Karten selbst.

Re: Gutschein
von: JHShalle ()
Datum: 02.04.2019

Vielen Dank!

Re: Gutschein
von: JHShalle ()
Datum: 08.04.2019

Hier habe ich noch eine Nachfrage:

Einer unserer Angestellten erhält einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten.
Kann dieser dann trotzdem noch einen Gutschein als Sachbezug über 44,00€ erhalten oder wäre dieser dann nicht mehr steuerfrei?

Re: Gutschein
von: pfeffer ()
Datum: 08.04.2019

Dafür gibt es eine eigene Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 33 EStG. Der Zuschuss wird also nicht auf die 44-Euro-Freigrenze angerechnet.

Re: Gutschein
von: JHShalle ()
Datum: 08.04.2019

Ich finde es super, wie schnell Sie immer antworten.
Vielen Dank.

Re: Gutschein
von: JHShalle ()
Datum: 11.04.2019

Noch eine Frage zur Sicherheit:

Das ganze buche ich dann im ideellen Bereich unter "Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer"?

Re: Gutschein
von: pfeffer ()
Datum: 11.04.2019

Das wäre genauso einzuordnen wie die Gehälter der Mitarbeiter.