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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Rücklagenbildung
von: Vollerich ()
Datum: 24.10.2013

Hallo

wir sind ein gemeinnütziger Verein mit steuerlichen Privilegien. Im letzten Jahr hat der Verein einen Überschuss erwirtschaftet. Unser Steuerberater will den Überschuss in die einzelnen Rücklagen einstellen.

Im JA-Bericht wird der Überschuss in einer Summe zu den Rücklagen addiert und nicht weiter
spezifiziert.

Er ist der Meinung, die Einstellung des JÜ in die freien RL, betriebsmittel-RL und die zweckgebundenen RL müsste in einer Beschlussvorlage für den Vorstand ersichtlich gemacht werden. Der Vorstand solle dann die Einstellung beschließen.

Ist das so i.O.?

Muss der Vorstand auch die freie RL und die bereits verwendeten RL gem. §55 AO beschließen?

Muss ich die Beschlussvorlage dem Finanzamt zeigen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

mfg
Vollerich

Re: Rücklagenbildung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.10.2013

Der Steuerberater hat Recht.
Vorgelegt werden muss der Beschluss dem FA nicht. Es werden zunächst nur die entsprechenden Angaben auf der Steuererklärung (Gem 1) gemacht. Er muss aber zur möglichen Nachprüfung in den Unterlagen sein.

Re: Rücklagenbildung
von: Vollerich ()
Datum: 24.10.2013

Vielen Dank für die Antwort, Herr Pfeffer,

Wäre es auch akzeptabel nur im JA-Bericht die Entwicklung der RL detailliert aufzuzeigen? und auf den Beschluss des Vorstandes zu verzichten?

Gruss

Vollerich

Re: Rücklagenbildung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.10.2013

Der Beschluss des Vorstands ist aus steuerlichen Gründen nötig. Es kann also nicht darauf verzichtet werden.