Rücklagenbildung
von: Vollerich ()
Datum: 24.10.2013
Hallo
wir sind ein gemeinnütziger Verein mit steuerlichen Privilegien. Im letzten Jahr hat der Verein einen Überschuss erwirtschaftet. Unser Steuerberater will den Überschuss in die einzelnen Rücklagen einstellen.
Im JA-Bericht wird der Überschuss in einer Summe zu den Rücklagen addiert und nicht weiter
spezifiziert.
Er ist der Meinung, die Einstellung des JÜ in die freien RL, betriebsmittel-RL und die zweckgebundenen RL müsste in einer Beschlussvorlage für den Vorstand ersichtlich gemacht werden. Der Vorstand solle dann die Einstellung beschließen.
Ist das so i.O.?
Muss der Vorstand auch die freie RL und die bereits verwendeten RL gem. §55 AO beschließen?
Muss ich die Beschlussvorlage dem Finanzamt zeigen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
mfg
Vollerich