Steuerliche Bereiche
von: EVRA ()
Datum: 21.10.2013
Hallo,
ich bin mir bei der steuerlichen Zuordnung für folgende Einnahmen eines Tierheim (gemeinnütziger Verein Tierschutz) unsicher: Abstandszahlung für Tiere von neuen Besitzern ans Tierheim. Kann mir jemand helfen.
Grüße,
Evra