Re: Sachspende Unterlagen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.09.2013
Wenn die Spende aus Betriebsvermögen stammt, ist keine Wertermittlung erforderlich. Es genügt also die Wertangabe des Unternehmers. Es sollte aber der niedrigste Wert (das ist in der Regel der Buchwert) angesetzt werden, weil sonst die Umsatzsteuerbelastung unnötig hoch ist.