Änderung der Satzung
von: horst23 ()
Datum: 19.08.2013
Wir hatten im Protokoll zur Gründungsversammlung festgelegt, dass der Vorstand Änderungen die das Amtsgericht evtl. verlangt, abändern darf, wer wollten damit vermeiden, für jede redaktionelle Änderung eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen.
Das lässt das Amtsgericht leider nicht zu. Jetzt müssen wir wegen einer Kleinigkeit eine neue Mitgliederversamllung einberufen...
Hat das Amtsgericht recht....