Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Änderung der Satzung
von: horst23 ()
Datum: 19.08.2013

Wir hatten im Protokoll zur Gründungsversammlung festgelegt, dass der Vorstand Änderungen die das Amtsgericht evtl. verlangt, abändern darf, wer wollten damit vermeiden, für jede redaktionelle Änderung eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen.
Das lässt das Amtsgericht leider nicht zu. Jetzt müssen wir wegen einer Kleinigkeit eine neue Mitgliederversamllung einberufen...
Hat das Amtsgericht recht....

Re: Änderung der Satzung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 19.08.2013

Die Satzung kann durchaus festlegen, dass für Satzungsänderungen in bestimmten Fällen ein anderes Organ als die MV zuständig ist.
Die Frage ist: Wie lautet die genaue Regelung und handelt es sich im Einzelfall wirklich nur um eine redaktionelle Änderung?