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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Vereinssteuererklärung
von: S. Schmidt ()
Datum: 22.07.2013

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

derzeit sitze ich an der Steuererklärung für unseren Verein, dabei haben sich einige Fragen ergeben:
> bei Krankmeldungen von Mitarbeitern erhalten wir Rückerstattungen von der Krankenkasse > wird diese Summe von den Personalkosten abgezogen und die geminderte Summe in der Steuererklärung angegeben?
> wir haben zwei kleinere Projekte, bei den die Personalkosten für die dort Angestellten 1:1 von anderen Geldgebern bezahlt wird. Somit ergibt sich für uns lediglich ein durchlaufender Posten. Gehören diese Einnahmen und Ausgaben in den Bereich Zweckbetrieb?
> in 2011 hatten wir einige Veranstaltungen und Workshops, bei denen wir Honorare an Dozenten gezahlt haben > gehören diese Ausgaben in den Bereich Zweckbetrieb?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen und verbleibe mit besten Grüßen

Sarah Schmidt

Re: Vereinssteuererklärung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 22.07.2013

Die Erstattungen der KK müssten wegen des Saldierungsverbots getrennt auf einem Erlöskonto erfasst werden.

Wenn die Mitarbeiter bei Ihrem Verein angestellt sind, sind das keine durchlaufenden Posten, sondern eigene Personalkosten. Die Zahlungen Dritter dafür sind getrennt als Erlöse zu erfassen.

Ob die Einnahmen in den Zweckbetrieb gehören, hängt von den Satzungszwecken ab und davon, um welche Art von Projekten es sich handelt.

Re: Vereinssteuererklärung
von: S.Schmidt ()
Datum: 24.07.2013

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann zählen weder die Einnahme noch die Ausgaben (1:1) für das Personal der kleineren Projekte (die Mitarbeiter sind direkt bei uns angestellt) zum Bereich Zweckbetrieb.

Wie sieht es aus, wenn wir bspw. Rechnungen für Druck- oder Veranstaltungskosten (Catering...) bei einer Stiftung (1:1) einreichen und diese erstattet werden - zählen diese Positionen in den Bereich Zweckbetrieb?

Weiterhin habe ich nicht richtig verstanden, wo Dozentenhonorare (Ausgaben) einzuordnen sind: ideeller Bereich oder Zweckbetrieb?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit besten Grüßen

Sarah Schmidt

Re: Vereinssteuererklärung
von: S. Schmidt ()
Datum: 30.07.2013

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

können Sie bitte noch mal einen Blick auf meinen Beitrag vom 24.07.2013 werfen?

Vielen Dank im Voraus und mit besten Grüßen

Sarah Schmidt

Re: Vereinssteuererklärung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 30.07.2013

Ich müsste wissen, welcher Art diese Projekt sind, um die Frage der Zweckbetriebszuordnung beantworten zu können.