Re: Vereinssteuererklärung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 22.07.2013
Die Erstattungen der KK müssten wegen des Saldierungsverbots getrennt auf einem Erlöskonto erfasst werden.
Wenn die Mitarbeiter bei Ihrem Verein angestellt sind, sind das keine durchlaufenden Posten, sondern eigene Personalkosten. Die Zahlungen Dritter dafür sind getrennt als Erlöse zu erfassen.
Ob die Einnahmen in den Zweckbetrieb gehören, hängt von den Satzungszwecken ab und davon, um welche Art von Projekten es sich handelt.