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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Kleinunternehmerregelung
von: Joker111 ()
Datum: 02.07.2013

Hallo,
wir sind ein eingetragener Verein, nicht gemeinnützig und hatten im Kalenderjahr 2012 einen Umsatz von über 17.500 €. In den Vorjahren sowie im laufenden Jahr 2013 beläuft sich unser Umsatz auf 5.000 bis 8.000 €. Wir haben die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG beantragt. Unsere Fragen hierzu:
>Sind wir damit verpflichtet, bei Ausstellung von Rechnungen im Kalenderjahr 2013 die USt. und St.Nr. auszuweisen?
>Gilt diese Regelung auch noch für 2014, obwohl wir weiterhin Umsätze von weniger als 17.500 € vorweisen?
>Sofern wir in Zukunft wieder die 17500 € - Umsatzgrenze übersteigen, sind wir für das betroffene Jahr sofort Umsatzsteuerpflichtig, oder gilt wieder die Regelung erst für das Folgejahr?
Besten Dank für eine Antwort.
mfg
Peter

Re: Kleinunternehmerregelung
von: ugoetze ()
Datum: 22.07.2013

Auch ein Kleinunternehmer ist verpflichtet, die umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben (bspw. Rechnungsangaben nach § 14 UStG) zu beachten und bspw. als Grund Umsatzsteuerbefreiung auf § 19 UStG hinzuweisen.
Beim Überschreiten der Umsatzgrenze beginnt die Steuerpflicht im Folgejahr.