Re: Reisekosten aus Vorjahr
von: ugoetze ()
Datum: 27.06.2013
Wenn das Mitglied einen Anspruch auf Erstattung der Reisekosten hat, können die Kosten auch jetzt noch ausbezahlt bzw. gegen eine Spendenbescheinigung verrechnet werden.
Ob der Spender diese Spende in seiner Einkommensteuererklärung absetzen darf, ist dann fraglich, wenn die Reise auch eigenen touristischen Interessen gedient hat.