Geldgeschenke
von: Martin ()
Datum: 17.06.2013
Hallo,
mal angenommen, wir (geimeinnütziger eingetragener Verein (Chorgesang)) möchten dem zu einem Jubiläum der örtl. Feuerwehr ein Geldgeschenk in Höhe von €100,- machen.
Da die Feuerwehr nicht Vereinsmitglied ist, dürften hier die Grenzen des Selbslosikkeitsprinzipes (€40,-) nicht gelten und der Betrag daher unschädlich sein, richtig?
Und wie ist das mit einem Geldgeschenk, überreicht in einem Briefumschlag zu Weihnachten, für den Dirigenten?
Als Nichtmitglied dürfte auch hier der Betrag unschädlich sein oder?
In beiden Fälle habe ich dann keinen vom Empfänger Untereichneten Beleg, so erstelle ich einfach einen Ersatzbelegt aus?